Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbindliche Buchungen und Bestellungen
Anmeldung zu Events wie Retreats oder Vorträgen sowie allgemeine Reisebedingungen:
Allgemeine Reisebedingungen gültig für Verträge, die nach dem 30.6.2018 abgeschlossen werden (soweit nachfolgend Paragrafen des BGB, insbesondere die §§ 651 a ff. zitiert werden, beziehen sich diese auf die zum 1.7.2018 in Kraft getretene Gesetzesfassung).
Die nachstehenden Bedingungen regeln – soweit nicht einzelvertragliche Regelungen getroffen sind, solche gehen diesen Bedingungen vor – die Rechtsbeziehungen zwischen Katja Sterzenbach, Englschalkinger Straße 256, 81927 München, im Folgenden KS, und dem Kunden/Teilnehmer. Die Bedingungen enthalten wichtige allgemeine Informationen zur Vertragsbeziehung, ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen sie aus.
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender(Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. Ziffern 4,5, und 7.4 dieser Bedingungen.
Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheidet KS im Einzelfall, KS ist hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Erfasste Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung und Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, Mitteilung an die unten am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch
Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Der Verantwortliche gemäß DSGVO ist unter den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
1. Abschluß des Reisevertrages, besindere Charakter der Reise
2. Vertragliche Leistungen als Reiseveranstalter, Vermittlung fremder Leistungen, ausführendes Luftfahrtunternehmen
3. Sicherungsschein, Zahlung
4. Einseitige Vertragsbeendigung durch KS, Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6. Haftung
7. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
8. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
9. Versicherungen
10. Verjährung
11. Gültigkeit der Ausschreibung
12. Sonstiges
1. Abschluß des Reisevertrages, besindere Charakter der Reise
1.1. Die Reisebeschreibung im Flyer oder im Internet ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus („Invitaio ad offerendum“). Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. An sein Angebot ist der Kunde/die Kundin bis zur Annahme durch KS, jedoch maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden.
1.2. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch KS zustande.
1.3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen – gleich ob sie vor oder nach Abschluss des Reisevertrages erfolgen sollen – einer ausdrücklichen Vereinbarung mit KS. Sie sollte aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.
1.4. Die Reisen von KS verstehen sich nicht als touristisch geprägte Freizeitgestaltung, sondern stellen erhöhte Anforderungen an Ihre Bereitschaft, sich und ihre Persönlichkeit aktiv einzubringen und sich auf die Gruppe und die Umgebung einzustellen. Bitte schätzen Sie sich und Ihre Fähigkeiten kritisch ein und handeln Sie selbstverantwortlich. Eventuelle rechtliche Ansprüche bleiben selbstverständlich von diesem Hinweis unberührt.
2. Vertragliche Leistungen als Reiseveranstalter, Vermittlung fremder Leistungen, ausführendes Luftfahrtunternehmen
2.1. Die von KS geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit KS, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. Neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen schuldet KS angemessene Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.
2.2. Soweit KS neben der gebuchten Reise zusätzlich ausdrücklich in fremdem Namen Leistungen von Fremdanbietern, wie zum Beispiel Ausflüge oder Leihwagen, vermittelt, so richten sich Zustandekommen und Inhalt des Vertrages nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und – soweit diese wirksam einbezogen wurden – den Geschäftsbedingungen der vermittelten Vertragspartner. KS schuldet nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Eine zusätzliche Verantwortung kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, vgl. hierzu § 651w BGB, ebenso im Fall des § 651 v Abs. 3 BGB.
2.3. Soweit kein Fall des § 651 v Abs. 3 oder § 651 b Abs. 4 BGB vorliegt, wird die Haftung von KS für fehlerhafte Vermittlung auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit wieder ein Körperschaden vorliegt, noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig herbeigeführt wurde.
2.4. Die EU-Verordnung Nummer 2 111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungs Verträgen, Reisende vor der lentsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
3. Sicherungsschein, Zahlung
3.1. Alle Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Sie erhalten mit der Reisebestätigung / Rechnung diesen Sicherungsschein. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.
3.2. Die Restzahlung muss spätestens 21 Tage vor Abreise erfolgen. Bei Verträgen, die später als 22 Tage vor Abreise zustande kommen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
4. Einseitige Vertragsbeendigung durch KS, Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
4.1. Ist KS aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 5.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann KS unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.
4.2. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann KS bis spätestens am 30. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
4.3. In den vorgenannten Fällen verliert KS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe). KS verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
5.2. Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, KS verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, erwirbt jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 651 h Abs. 1 und 2, Satz zwei BGB. KS ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Da hohe Entschädigungsbeträge entstehen können, wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung unbedingt empfohlen. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen selbstverständlich vorbehalten.
5.3. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. KS kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen KS als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung von KS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von KS oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
6.2. Die Haftung von KS auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis 4.100,00 € haftet KS insoweit unbeschränkt.
7. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
7.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
a. KS kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung
b. von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen
c. Aufwand erfordert.
7.2. Leistet KS nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn KS Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.
7.4. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.
8. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
1. Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, geht KS davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes hat. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) bitten wir um Information.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. KS wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Es wird jedoch empfohlen selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
3. Der Kunde sollte sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
9. Versicherungen
KS empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung und der gegebenenfalls erforderlichen Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
10. Verjährung
Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Gültigkeit der Ausschreibung
Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. KS ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.
12. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), falls KS als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig ist und soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
Stand: 01.11.2018